Strafverteidigung und Medizinrecht in Düsseldorf
Ich verteidige Ärzte, Praxen und Pflegedienste.
Für wen ich arbeite
Für Ärzte und Praxen
Für Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen
Strafverteidigung im Gesundheitswesen
Über mich
Ich bin seit 2012 Rechtsanwalt in Düsseldorf-Oberkassel, Fachanwalt für Medizinrecht und Strafverteidiger. Was mich von den meisten Kollegen unterscheidet, sind mehrere Jahre bei einem Haftpflichtversicherer. Dort habe ich mehrere hundert Schadenfälle bearbeitet, nicht nur die Ansprüche der unmittelbar Betroffenen, sondern ebenso die Regressforderungen der Krankenkassen, der Pflegekassen, der Deutschen Rentenversicherung und der Sozialhilfeträger, und mit deren Regressabteilungen selbst verhandelt. Ich weiß deshalb, wie eine Kasse eine Forderung aufbaut, berechnet und durchsetzt, und lese eine Rückforderung oder eine Schadensberechnung im Ermittlungsverfahren so, wie jemand sie liest, der solche Forderungen selbst bearbeitet hat.
Ich verteidige Ärzte, Praxen, Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen sowie Apotheken und andere Unternehmen des Gesundheitswesens in Ermittlungsverfahren, in berufsrechtlichen Verfahren und bei Abrechnungsvorwürfen, dazu berate ich Ärzte in den Angelegenheiten ihrer Praxis. Meine Kanzlei führe ich als Einzelkanzlei. Jedes Mandat führe ich persönlich, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens. Je früher Sie mich einschalten, desto mehr lässt sich gestalten.
Meine Verteidigung konzentriert sich auf folgende Felder
Das Medizinstrafrecht betrifft alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, also Ärzte und Zahnärzte, Kliniken und Medizinische Versorgungszentren, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste, Apotheken, Heilmittelpraxen, Sanitätshäuser und Anbieter von Hilfsmitteln. Ich verteidige Sie beim Vorwurf des Abrechnungsbetrugs gegenüber Krankenkassen, Kassenärztlicher Vereinigung und Privatversicherern, bei Korruption im Gesundheitswesen, bei Verstößen gegen die Schweigepflicht und bei unrichtigen Attesten und Gesundheitszeugnissen. Dabei behalte ich von Anfang an die Folgen für Approbation, Zulassung und Versorgungsvertrag im Blick, denn dort entscheidet sich häufig mehr als im Strafverfahren selbst.
Neben dem Strafverfahren läuft fast immer ein zweites Verfahren, das über die berufliche Existenz entscheidet. Ich vertrete Sie vor der Ärztekammer und in berufsgerichtlichen Verfahren, gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung bei Disziplinarverfahren, Honorarrückforderungen und drohender Entziehung der Zulassung sowie gegenüber der Approbationsbehörde, wenn das Ruhen oder der Widerruf der Approbation im Raum steht. Beide Verfahren denke ich von Anfang an zusammen, denn was im Strafverfahren erklärt wird, wirkt im Berufsrecht weiter.
Eine Durchsuchung in Praxis, Apotheke oder Pflegedienst kommt ohne Vorwarnung und oft an mehreren Orten zugleich. In dieser Lage zählt, was Sie sagen und unterschreiben. Rufen Sie mich an, bevor Sie Angaben machen. Ich übernehme anschließend das Ermittlungsverfahren, von der Akteneinsicht über die Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft bis zur Einstellung oder zur Hauptverhandlung. Auch eine Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge sollten Sie nicht ohne anwaltlichen Rat wahrnehmen. Schweigen Sie konsequent!
Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs beginnt selten mit einer Anzeige. Ich verteidige Sie beim Vorwurf der falschen oder nicht erbrachten Abrechnung, des Versicherungsbetrugs und der Korruption im Gesundheitswesen nach den §§ 299a und 299b StGB. Weil ich selbst mit den Regressabteilungen der Kassen verhandelt habe, lese ich eine Schadensberechnung so, wie sie entstanden ist, und das entscheidet oft über die Schwere des Vorwurfs.
Kein Bereich des Gesundheitswesens wird von den Kassen so häufig bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wie die Pflege, meist nach einer Abrechnungsprüfung der Pflege- oder Krankenkasse. Mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs kommen Rückforderungen, die Kündigung des Versorgungsvertrags, ein Verfahren der Heimaufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz und oft der Vorwurf des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, etwa bei Honorarkräften. Ich übernehme die Verteidigung und halte alle Verfahren zusammen, damit nicht eine Erklärung im einen Verfahren das andere entscheidet.
Wer Betäubungsmittel verordnet, abgibt oder lagert, bewegt sich in einem engen rechtlichen Rahmen. Vorwürfe entstehen aus Verordnungen außerhalb der Regeln, aus Lücken in der Dokumentation, aus der Abgabe und dem Versand in der Apotheke oder aus der Verwaltung von Medikamenten in der Pflege. Ich übernehme die Verteidigung von Ärzten, Apotheken und Pflegeeinrichtungen nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Arzneimittelgesetz und behalte dabei Approbation, Betriebserlaubnis und Aufsicht im Blick. Dazu gehört die Verordnung und Abgabe von Medizinalcannabis, ein Bereich, in dem Ärzte und Apotheken derzeit besonders im Blick der Behörden stehen. Konsumenten oder den illegalen Handel vertrete ich nicht.