Strafverteidigung und Medizinrecht in Düsseldorf

Dr. Daniel Koch LL.M.

Ich verteidige Ärzte, Praxen und Pflegedienste.

Für wen ich arbeite

Für Ärzte und Praxen

Ein Ermittlungsverfahren trifft Sie als Arzt doppelt. Neben der Strafe steht schnell die Approbation auf dem Spiel und mit ihr die berufliche Existenz. Ich verteidige Sie bei Vorwürfen wie Abrechnungsbetrug, Korruption im Gesundheitswesen, Verletzung der Schweigepflicht oder unrichtigen Attesten und behalte dabei von Anfang an die Folgen für Approbation und Zulassung im Blick. Vor der Ärztekammer, der Approbationsbehörde und der Kassenärztlichen Vereinigung stehe ich ebenso an Ihrer Seite wie bei Gründung, Kauf und Abgabe einer Praxis. Ich bin Fachanwalt für Medizinrecht. Ihr Fach müssen Sie mir nicht erklären.

Für Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen

Ambulante Pflegedienste, Intensivpflegedienste und Pflegeeinrichtungen stehen bei den Kassen und der Staatsanwaltschaft besonders im Fokus. Eine Durchsuchung oder eine Abrechnungsprüfung trifft den ganzen Betrieb, nicht nur die Leitung. Ich übernehme Ihre Verteidigung beim Vorwurf des Abrechnungsbetrugs und kümmere mich um alles, was daran hängt, etwa Rückforderungen der Kassen, die Kündigung des Versorgungsvertrags oder ein Verfahren der Heimaufsicht. Wie Kassen eine Forderung aufbauen und durchsetzen, kenne ich aus meinen Jahren bei einem Haftpflichtversicherer. Dort habe ich selbst mit ihren Regressabteilungen verhandelt. In ausgewählten Fällen übernehme ich auch Verteidigungen aus dem allgemeinen Strafrecht. Ob Ihr Fall dazugehört, klären wir in einem ersten Gespräch.

Strafverteidigung im Gesundheitswesen

Eine Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Anklage verlangt eine klare Linie. Ich übernehme Ihre Verteidigung vom ersten Tag des Ermittlungsverfahrens an, prüfe die Akte, lege mit Ihnen die Strategie fest und vertrete Sie gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht. Neben Ärzten und Pflege verteidige ich Apotheken, Heilmittelpraxen, Sanitätshäuser und andere Unternehmen des Gesundheitswesens samt den Menschen, die dort Verantwortung tragen, beim Vorwurf des Abrechnungsbetrugs, der Korruption im Gesundheitswesen, des Versicherungsbetrugs oder des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, dazu bei Verstößen gegen das Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht. Viele Verfahren lassen sich beenden, bevor es zur Hauptverhandlung kommt. Wo das nicht gelingt, verteidige ich Sie vor Gericht. In ausgewählten Fällen übernehme ich auch Verteidigungen aus dem allgemeinen Strafrecht. Ob Ihr Fall dazugehört, klären wir in einem ersten Gespräch.
Über mich

Ich bin seit 2012 Rechtsanwalt in Düsseldorf-Oberkassel, Fachanwalt für Medizinrecht und Strafverteidiger. Was mich von den meisten Kollegen unterscheidet, sind mehrere Jahre bei einem Haftpflichtversicherer. Dort habe ich mehrere hundert Schadenfälle bearbeitet, nicht nur die Ansprüche der unmittelbar Betroffenen, sondern ebenso die Regressforderungen der Krankenkassen, der Pflegekassen, der Deutschen Rentenversicherung und der Sozialhilfeträger, und mit deren Regressabteilungen selbst verhandelt. Ich weiß deshalb, wie eine Kasse eine Forderung aufbaut, berechnet und durchsetzt, und lese eine Rückforderung oder eine Schadensberechnung im Ermittlungsverfahren so, wie jemand sie liest, der solche Forderungen selbst bearbeitet hat.

Ich verteidige Ärzte, Praxen, Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen sowie Apotheken und andere Unternehmen des Gesundheitswesens in Ermittlungsverfahren, in berufsrechtlichen Verfahren und bei Abrechnungsvorwürfen, dazu berate ich Ärzte in den Angelegenheiten ihrer Praxis. Meine Kanzlei führe ich als Einzelkanzlei. Jedes Mandat führe ich persönlich, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens. Je früher Sie mich einschalten, desto mehr lässt sich gestalten.

Meine Verteidigung konzentriert sich auf folgende Felder

Das Medizinstrafrecht betrifft alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, also Ärzte und Zahnärzte, Kliniken und Medizinische Versorgungszentren, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste, Apotheken, Heilmittelpraxen, Sanitätshäuser und Anbieter von Hilfsmitteln. Ich verteidige Sie beim Vorwurf des Abrechnungsbetrugs gegenüber Krankenkassen, Kassenärztlicher Vereinigung und Privatversicherern, bei Korruption im Gesundheitswesen, bei Verstößen gegen die Schweigepflicht und bei unrichtigen Attesten und Gesundheitszeugnissen. Dabei behalte ich von Anfang an die Folgen für Approbation, Zulassung und Versorgungsvertrag im Blick, denn dort entscheidet sich häufig mehr als im Strafverfahren selbst.

Neben dem Strafverfahren läuft fast immer ein zweites Verfahren, das über die berufliche Existenz entscheidet. Ich vertrete Sie vor der Ärztekammer und in berufsgerichtlichen Verfahren, gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung bei Disziplinarverfahren, Honorarrückforderungen und drohender Entziehung der Zulassung sowie gegenüber der Approbationsbehörde, wenn das Ruhen oder der Widerruf der Approbation im Raum steht. Beide Verfahren denke ich von Anfang an zusammen, denn was im Strafverfahren erklärt wird, wirkt im Berufsrecht weiter.

Eine Durchsuchung in Praxis, Apotheke oder Pflegedienst kommt ohne Vorwarnung und oft an mehreren Orten zugleich. In dieser Lage zählt, was Sie sagen und unterschreiben. Rufen Sie mich an, bevor Sie Angaben machen. Ich übernehme anschließend das Ermittlungsverfahren, von der Akteneinsicht über die Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft bis zur Einstellung oder zur Hauptverhandlung. Auch eine Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge sollten Sie nicht ohne anwaltlichen Rat wahrnehmen. Schweigen Sie konsequent!

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs beginnt selten mit einer Anzeige. Ich verteidige Sie beim Vorwurf der falschen oder nicht erbrachten Abrechnung, des Versicherungsbetrugs und der Korruption im Gesundheitswesen nach den §§ 299a und 299b StGB. Weil ich selbst mit den Regressabteilungen der Kassen verhandelt habe, lese ich eine Schadensberechnung so, wie sie entstanden ist, und das entscheidet oft über die Schwere des Vorwurfs.

Kein Bereich des Gesundheitswesens wird von den Kassen so häufig bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wie die Pflege, meist nach einer Abrechnungsprüfung der Pflege- oder Krankenkasse. Mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs kommen Rückforderungen, die Kündigung des Versorgungsvertrags, ein Verfahren der Heimaufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz und oft der Vorwurf des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, etwa bei Honorarkräften. Ich übernehme die Verteidigung und halte alle Verfahren zusammen, damit nicht eine Erklärung im einen Verfahren das andere entscheidet.

Wer Betäubungsmittel verordnet, abgibt oder lagert, bewegt sich in einem engen rechtlichen Rahmen. Vorwürfe entstehen aus Verordnungen außerhalb der Regeln, aus Lücken in der Dokumentation, aus der Abgabe und dem Versand in der Apotheke oder aus der Verwaltung von Medikamenten in der Pflege. Ich übernehme die Verteidigung von Ärzten, Apotheken und Pflegeeinrichtungen nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Arzneimittelgesetz und behalte dabei Approbation, Betriebserlaubnis und Aufsicht im Blick. Dazu gehört die Verordnung und Abgabe von Medizinalcannabis, ein Bereich, in dem Ärzte und Apotheken derzeit besonders im Blick der Behörden stehen. Konsumenten oder den illegalen Handel vertrete ich nicht.