Dr. Daniel Koch, Fachanwalt für Medizinrecht und Strafverteidiger in Düsseldorf

Ich bin seit 2012 Anwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Strafverteidiger. Was mich von den meisten Kollegen unterscheidet, sind mehrere Jahre bei einem Haftpflichtversicherer. Ich verteidige Ärzte, Praxen, Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen sowie Unternehmen des Gesundheitswesens, berate Ärzte in den Angelegenheiten ihrer Praxis und führe meine Kanzlei als Einzelkanzlei in Düsseldorf-Oberkassel.

Was mich von den meisten Kollegen unterscheidet

Mehrere Jahre habe ich bei einem Haftpflichtversicherer gearbeitet, also auf der Seite, die eine Forderung prüft, berechnet und entweder zahlt oder abwehrt. Dort habe ich mehrere hundert Schadenfälle bearbeitet, und zwar nicht nur die Ansprüche der unmittelbar Betroffenen, sondern ebenso die Regressforderungen der Krankenkassen, der Pflegekassen, der Deutschen Rentenversicherung und der Sozialhilfeträger, die aus übergegangenem Recht gegen Ärzte und Einrichtungen vorgehen. Mit den Regressabteilungen dieser Träger habe ich selbst verhandelt, über Jahre und über viele Fälle. Diese Zeit hat meinen Blick geprägt. Wenn heute eine Kasse eine Rückforderung aufmacht oder die Staatsanwaltschaft einen Schaden berechnet, sehe ich, wie die Zahl entstanden ist, welche Annahmen darin stecken und wo sie angreifbar ist. Unter Verteidigern ist diese Erfahrung selten, und sie ist der Grund, warum ich in vielen Verfahren bei der Schadensberechnung beginne und nicht beim Strafmaß.

Wen ich vertrete

Ich verteidige Ärzte und Praxen in Strafverfahren, vertrete sie im Berufsrecht, bei der Approbation und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und berate sie bei Gründung, Kauf und Abgabe der Praxis. Pflegedienste, Intensivpflegedienste und Pflegeeinrichtungen verteidige ich beim Vorwurf des Abrechnungsbetrugs und in den Verfahren, die daran hängen. Dazu kommen Apotheken, Heilmittelpraxen, Sanitätshäuser, Labore, Medizinische Versorgungszentren und Kliniken mit den Menschen, die dort Verantwortung tragen, sowie Verfahren nach dem Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht einschließlich Medizinalcannabis. In ausgewählten Fällen übernehme ich auch Verteidigungen außerhalb des Gesundheitswesens, ob Ihr Fall dazugehört, klären wir im ersten Gespräch. 

Wie ich arbeite

Meine Kanzlei ist eine Einzelkanzlei, und das ist eine Entscheidung, keine Verlegenheit. Wer mich beauftragt, bekommt mich, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens, ohne Übergabe an Mitarbeiter und ohne Wechsel des Ansprechpartners. Ich nehme deshalb nur so viele Mandate an, wie ich selbst führen kann, und sage es offen, wenn ich einen Fall nicht übernehme. Am Anfang steht immer ein Gespräch, in dem ich Ihre Lage einordne, Ihnen sage, was ich für realistisch halte, und wir die nächsten Schritte festlegen. Danach wissen Sie jederzeit, wo Ihr Verfahren steht, denn Sie sprechen mit dem, der es führt. Die Kanzlei führe ich in der Bürogemeinschaft Foth & Koch Rechtsanwälte an der Luegallee 108 in Düsseldorf-Oberkassel.

Qualifikation und Mitgliedschaften

Ich bin seit 2012 als Rechtsanwalt zugelassen und Fachanwalt für Medizinrecht. Meine Laufbahn habe ich als Strafverteidiger begonnen, daraus ist der Schwerpunkt im Medizinstrafrecht entstanden, der heute den Kern meiner Arbeit bildet. Den Masterstudiengang Medizinrecht habe ich an der Universität Münster abgeschlossen, promoviert habe ich an der Universität Witten/Herdecke. Ich bin Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht und der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein.

Presse

Über meine Arbeit als Strafverteidiger im Gesundheitswesen hat das ZOOM Magazin berichtet. Den Artikel finden Sie hier.