Arzneimittel- und Betäubungsmittelstrafrecht in Praxis, Apotheke und Pflege

Ich übernehme die Verteidigung von Ärzten, Apotheken und Pflegeeinrichtungen bei Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Arzneimittelgesetz. Dazu gehören Verordnungen außerhalb der Regeln, Lücken in der Dokumentation, die Abgabe und der Versand in der Apotheke, der Umgang mit Medikamenten in der Pflege und seit einigen Jahren vor allem die Verordnung und Abgabe von Medizinalcannabis. Neben dem Strafverfahren behalte ich Approbation, Betriebserlaubnis und Aufsicht im Blick. Konsumenten oder den illegalen Handel vertrete ich nicht.

Wann wird aus einer Verordnung ein Strafverfahren?

Ein Arzt darf Betäubungsmittel nur verschreiben, wenn die Anwendung begründet ist, und genau an dieser Begründung setzen die Ermittlungen an. Vorwürfe entstehen aus Verordnungen in großer Zahl, aus Verordnungen ohne Untersuchung oder ohne erkennbaren Behandlungsplan, aus der Überschreitung von Höchstmengen, aus Fehlern in der Substitutionsbehandlung und aus Lücken in der Nachweisführung. Oft steht am Anfang eine Auffälligkeit bei der Kassenärztlichen Vereinigung, eine Mitteilung einer Apotheke oder die Vernehmung eines Abhängigen, der angibt, woher er seine Rezepte hatte. Ich übernehme Ihre Verteidigung und prüfe als Erstes, ob die Behandlung aus den Unterlagen heraus erklärbar ist, denn daran hängt, ob überhaupt ein Verstoß im Raum steht.

Welche Vorwürfe treffen Apotheken?

Bei Apotheken geht es um die Abgabe ohne gültiges Rezept, um die Belieferung gefälschter Rezepte, um Lagerung und Dokumentation von Betäubungsmitteln, um den Versand von Arzneimitteln, die nicht versandt werden dürfen, und um Herstellung und Abgabe außerhalb der Zulassung. Dazu kommen Abrechnungsvorwürfe, wenn Rezepte beliefert und abgerechnet wurden, die sich später als unecht erweisen. Neben dem Strafverfahren läuft das Verfahren bei der Apothekenaufsicht, das bis zum Widerruf der Betriebserlaubnis führen kann. Ich übernehme die Verteidigung und die Vertretung gegenüber Aufsicht, Kammer und Kassen in einer Hand.

Was gilt in der Pflege beim Umgang mit Betäubungsmitteln?

Betäubungsmittel in einer Pflegeeinrichtung gehören den Pflegebedürftigen, für die sie verordnet wurden, und ihr Verbleib muss lückenlos nachvollziehbar sein. Fehlen Mengen oder stimmen Dokumentation und Bestand nicht überein, steht schnell der Vorwurf der Abzweigung durch Mitarbeitende im Raum, und die Verantwortung landet bei der Leitung. Hinzu kommen Vorwürfe nach einer Fehlmedikation, bei denen es um Zuständigkeit, Delegation und Dokumentation geht. Ich übernehme die Verteidigung der Einrichtung und der Verantwortlichen und vertrete Sie zugleich gegenüber der Heimaufsicht.

Medizinalcannabis. Ärzte und Apotheken im Blick der Behörden

Seit April 2024 fällt Medizinalcannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern unter das Medizinal-Cannabisgesetz. Es wird auf einem normalen Rezept verordnet, und das hat einen Markt entstehen lassen, auf dem Plattformen Verordnung und Lieferung innerhalb von Minuten versprechen. Ärztekammern, Approbationsbehörden, Apothekenaufsicht und Staatsanwaltschaften sehen genau hin, vor allem bei Ärzten, die in großer Zahl über Plattformen verordnen, und bei Apotheken, die über Plattformen beliefern und dafür werben. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Änderung, die die Verordnung von Cannabisblüten an einen persönlichen Arztkontakt binden und den Versand einschränken soll. Ich übernehme die Verteidigung von Ärzten und Apotheken in Straf-, Berufs-, Approbations- und Aufsichtsverfahren rund um Medizinalcannabis und prüfe Plattformverträge, bevor sie zum Problem werden. Konsumenten und Händler vertrete ich nicht.

Was Sie jetzt tun können

Wenn die Praxis, die Apotheke oder die Einrichtung durchsucht wird, gelten die Regeln von meiner Seite zur Durchsuchung, keine Angaben, keine Mitwirkung, Widerspruch gegen die Mitnahme, Anruf bei mir.

Antworten Sie auf Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft, der Kammer, der Approbationsbehörde oder der Apothekenaufsicht nicht selbst. Was Sie dort schreiben, wird in allen Verfahren verwendet.

Ändern Sie nichts an Dokumentation und Nachweisen. Eine nachträgliche Eintragung wiegt schwerer als die Lücke, die sie schließen sollte.

Warum ein Fachanwalt für Medizinrecht als Verteidiger?

Weil diese Verfahren an der Grenze von Strafrecht, Berufsrecht und Aufsichtsrecht spielen. Als Fachanwalt für Medizinrecht kenne ich das Verordnungs- und Apothekenrecht, als Strafverteidiger führe ich das Ermittlungsverfahren. Alle Verfahren eines Falls führe ich in einer Hand, in einer Einzelkanzlei, in der Ihr Fall nicht weitergereicht wird und keine Erklärung im einen Verfahren das andere belastet.

Rechtliche Grundlagen

Die Verschreibung von Betäubungsmitteln regelt § 13 BtMG, die Strafvorschriften stehen in den §§ 29 und 29a BtMG, die Einzelheiten der Verschreibung und Nachweisführung in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. Für Arzneimittel gelten die Strafvorschriften der §§ 95 und 96 AMG. Die Betriebserlaubnis einer Apotheke kann nach § 4 ApoG widerrufen werden. Medizinalcannabis unterliegt dem Medizinal-Cannabisgesetz mit eigenen Strafvorschriften, die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel dem Heilmittelwerbegesetz. Ruhen und Widerruf der Approbation regeln die §§ 5 und 6 der Bundesärzteordnung.

Häufige Fragen zum Betäubungsmittelstrafrecht

Ist Medizinalcannabis noch ein Betäubungsmittel?

Ist Medizinalcannabis noch ein Betäubungsmittel?

Ja, wenn die Behörde aus der Art der Verordnungen auf Unzuverlässigkeit schließt, etwa bei Verordnungen in großer Zahl ohne Untersuchung. Deshalb verteidige ich diese Verfahren von Anfang an mit Blick auf die Approbation.

Was passiert, wenn meine Apotheke ein gefälschtes Rezept beliefert hat?
Strafbar ist das nur, wenn die Fälschung erkennbar war oder die Prüfung unterblieben ist. Darum geht es im Verfahren, und ich vertrete Sie dabei gegenüber Staatsanwaltschaft, Kasse und Aufsicht.

Der Verlust muss dokumentiert und dem verordnenden Arzt gemeldet werden. Bevor Sie Anzeige erstatten oder gegenüber der Heimaufsicht Stellung nehmen, sollten wir sprechen, weil die Verantwortung schnell bei der Leitung landet.

Nein. Ich verteidige Ärzte, Apotheken, Pflegeeinrichtungen und die Menschen, die dort Verantwortung tragen.