Für Ärzte und Praxen. Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf
Ich verteidige Ärzte in allen Strafverfahren, die mit ihrem Beruf zusammenhängen, vom Abrechnungsbetrug über Korruption im Gesundheitswesen, Verletzung der Schweigepflicht und unrichtige Atteste bis zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung oder des Totschlags nach einer Behandlung. Ich vertrete Sie vor der Ärztekammer, gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und gegenüber der Approbationsbehörde. Bei Gründung, Kauf und Abgabe einer Praxis berate ich Sie. Mehrere Jahre bei einem Haftpflichtversicherer haben mir gezeigt, wie Kassen und Versicherer eine Forderung aufbauen und durchsetzen. Ob ich Ihren Fall übernehme, klären wir in einem ersten Gespräch.
Welche Vorwürfe treffen Ärzte am häufigsten?
Am häufigsten geht es um den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs, danach folgen Korruption im Gesundheitswesen, Verstöße gegen die Schweigepflicht und unrichtige Atteste oder Gesundheitszeugnisse. Ein Abrechnungsverfahren beginnt selten mit einer Anzeige. Meist steht am Anfang eine Plausibilitätsprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung, eine Prüfung der Krankenkassen oder ein Hinweis aus der eigenen Praxis, etwa von einer früheren Mitarbeiterin. Die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen unterrichten die Staatsanwaltschaft, und aus einer Honorarfrage wird ein Ermittlungsverfahren. Beim Vorwurf der Korruption geht es um Vorteile im Zusammenhang mit der Zuweisung von Behandlungsfällen, um Kooperationen mit Apotheken, Laboren, Sanitätshäusern oder der Industrie und um Verträge, die aus Sicht der Ermittler keinen anderen Zweck haben als diese Zuweisung. Ich verteidige Sie in all diesen Verfahren und prüfe von Anfang an, wie der Vorwurf entstanden ist und wie der Schaden berechnet wurde, denn an der Berechnung entscheidet sich oft, ob überhaupt ein Betrug im Raum steht.
Die Verteidigung endet nicht bei den Vermögensdelikten. Ich übernehme auch Verfahren, in denen es um den Verlauf einer Behandlung geht, also um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung bis hin zum Totschlag, dazu Verfahren nach dem Betäubungsmittelrecht und Vorwürfe, die mit der Praxis nichts zu tun haben, aber die Approbation gefährden. Gerade bei diesen Vorwürfen ist eine frühe Verteidigung entscheidend, denn die Weichen werden im Ermittlungsverfahren gestellt, lange bevor ein Gericht den Fall sieht.
Was passiert mit meiner Approbation, wenn ein Strafverfahren läuft?
Die Approbation steht nicht automatisch auf dem Spiel, aber jede Entscheidung im Strafverfahren erreicht die Approbationsbehörde und kann dort ein eigenes Verfahren auslösen. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, die Behörde über Anklage, Strafbefehl und Urteil zu unterrichten. Bei schweren Vorwürfen kann die Behörde schon während des Ermittlungsverfahrens das Ruhen der Approbation anordnen, nach einer Verurteilung prüft sie den Widerruf wegen Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit. Deshalb verteidige ich ein Strafverfahren nie nur mit Blick auf das Strafmaß. Eine Einstellung gegen Auflage wirkt im Approbationsverfahren anders als ein Strafbefehl, und die Höhe einer Geldstrafe hat Folgen, die weit über den Betrag hinausgehen. Jede Erklärung, die im Strafverfahren abgegeben wird, lese ich vorher mit den Augen der Approbationsbehörde.
Wann werden die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung aktiv?
Die Ärztekammer prüft Berufspflichtverstöße unabhängig vom Strafverfahren, und die Kassenärztliche Vereinigung ist bei Abrechnungsfragen oft die Erste, die sich meldet. Vor der Kammer geht es um Rügen und um das berufsgerichtliche Verfahren, das mit einer Geldbuße und in schweren Fällen mit der Feststellung der Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs enden kann. Gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung geht es um Plausibilitätsprüfungen, Honorarrückforderungen, Disziplinarverfahren und im äußersten Fall um die Entziehung der Zulassung. Diese Verfahren laufen nebeneinander, mit unterschiedlichen Maßstäben und Fristen. Ich vertrete Sie in allen und sorge dafür, dass eine Erklärung im einen Verfahren nicht zur Belastung im anderen wird.
Was Sie jetzt tun können
Wenn die Praxis durchsucht wird, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen, bleiben Sie ruhig und machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie müssen die Durchsuchung dulden, aber nicht daran mitwirken, also keine Passwörter nennen und keine Unterlagen heraussuchen. Widersprechen Sie der Mitnahme von Unterlagen und Datenträgern und notieren Sie, was mitgenommen wird. Rufen Sie mich an, so früh wie möglich.
Wenn ein Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Kammer kommt, antworten Sie nicht selbst. Die Frist läuft, aber sie lässt sich in aller Regel verlängern, und ohne Akteneinsicht weiß niemand, worum es wirklich geht. Dasselbe gilt für eine Ladung zur Vernehmung. Als Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei nicht erscheinen, und als Zeuge sollten Sie wissen, dass aus einem Zeugen schnell ein Beschuldigter wird.
Sammeln Sie, was Sie zur Sache haben, also Abrechnungsunterlagen, Verträge und den Schriftwechsel mit der Kassenärztlichen Vereinigung, und geben Sie nichts davon aus der Hand, bevor wir gesprochen haben.
Wie unterstütze ich Sie rund um die Praxis?
Außerhalb von Verfahren berate ich Ärzte bei Gründung, Kauf und Abgabe einer Praxis, bei der Zulassung und im Nachbesetzungsverfahren sowie bei Kooperationen, etwa der Berufsausübungsgemeinschaft, der Anstellung von Ärzten oder der Beteiligung an einem Medizinischen Versorgungszentrum. Ich gestalte die Verträge und prüfe die Verträge der anderen Seite, und ich achte dabei auf das, was später zum strafrechtlichen Vorwurf werden kann, denn viele Korruptionsverfahren beginnen mit einem Kooperationsvertrag, der zu wenig regelt oder zu viel.
Warum ein Fachanwalt für Medizinrecht als Verteidiger?
Weil Ihr Verfahren selten nur ein Strafverfahren ist. Als Fachanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf kenne ich das Berufsrecht, das Vertragsarztrecht und die Abrechnung, und als Strafverteidiger führe ich das Ermittlungsverfahren. Dazu kommt etwas, das unter Verteidigern selten ist. Ich habe mehrere Jahre bei einem Haftpflichtversicherer gearbeitet und dort mehrere hundert Schadenfälle bearbeitet, darunter die Regressforderungen der Krankenkassen, der Pflegekassen, der Deutschen Rentenversicherung und der Sozialhilfeträger, mit deren Regressabteilungen ich selbst am Tisch saß. Eine Schadensberechnung im Ermittlungsverfahren lese ich deshalb nicht als Zahl, sondern als das Ergebnis einer Methode, die ich kenne. Meine Kanzlei ist eine Einzelkanzlei. Ihren Fall führe ich persönlich, vom ersten Gespräch bis zum Abschluss, und Ihr Fach müssen Sie mir nicht erklären.
Rechtliche Grundlagen
Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Ärzte folgen meist aus § 263 StGB für den Abrechnungsbetrug, den §§ 299a und 299b StGB für Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, § 203 StGB für die Verletzung der Schweigepflicht und § 278 StGB für unrichtige Gesundheitszeugnisse. Geht es um den Verlauf einer Behandlung, stehen § 229 StGB für die fahrlässige Körperverletzung, § 222 StGB für die fahrlässige Tötung und § 212 StGB für den Totschlag im Raum. Durchsuchung und Beschlagnahme richten sich nach den §§ 94 ff. und 102 ff. StPO. Ruhen und Widerruf der Approbation regeln die §§ 5 und 6 der Bundesärzteordnung, das berufsgerichtliche Verfahren das Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen. Für die Abrechnungsprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung gilt § 106d SGB V, für Disziplinarmaßnahmen § 81 Abs. 5 SGB V, für die Entziehung der Zulassung § 95 Abs. 6 SGB V und für die Praxisnachfolge § 103 SGB V.
Häufige Fragen von Ärzten
Erfährt die Approbationsbehörde von einem Ermittlungsverfahren?
In der Regel ja. Die Staatsanwaltschaft unterrichtet die Approbationsbehörde über Anklage, Strafbefehl und Urteil, in schweren Fällen schon früher. Auch die Ärztekammer erfährt davon. Deshalb plane ich die Verteidigung von Anfang an mit Blick auf beide Verfahren.
Muss ich bei einer Durchsuchung Passwörter nennen oder Unterlagen heraussuchen?
Nein. Sie müssen die Durchsuchung dulden, aber nicht daran mitwirken. Lassen Sie sich den Beschluss zeigen, machen Sie keine Angaben zur Sache, widersprechen Sie der Mitnahme von Unterlagen und rufen Sie mich an.
Soll ich auf das Anhörungsschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung selbst antworten?
Nicht ohne anwaltlichen Rat. Was Sie dort schreiben, liest später auch die Staatsanwaltschaft. Die Frist lässt sich in aller Regel verlängern, und erst mit der Akte lässt sich beurteilen, was eine Antwort bewirkt.
Was kostet die Verteidigung?
Strafverteidigung und berufsrechtliche Vertretung rechne ich auf Grundlage einer Honorarvereinbarung ab, die wir vor Beginn der Arbeit besprechen. Ob eine Rechtsschutzversicherung oder ein Strafrechtsschutz in Ihrer Berufshaftpflicht die Kosten übernimmt, hängt vom Vertrag ab. Das klären wir am Anfang.
Vertreten Sie auch Zahnärzte, Psychotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren?
Ja. Ich verteidige und berate alle Heilberufe mit Approbation sowie Medizinische Versorgungszentren und Kliniken, wenn es um das Strafverfahren oder das Berufsrecht geht.